PRESSEINFORMATION vom 18.11.21
Mit der Einrichtung eines Tageshospizes soll ergänzend zu den stationären und ambulanten Angeboten des HOSPIZ STUTTGART ein Angebot für Menschen geschaffen werden, die an einer schweren und fortschreitenden Erkrankung leiden und noch zu Hause leben können. „Einmal oder mehrmals pro Woche können unheilbar erkrankte Menschen ins Tageshospiz kommen, lindernde Therapien erhalten, Kraft tanken und trotz schwerer Krankheit am sozialen Leben teilhaben.“ So beschreibt der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. V. das zentrale Anliegen eines Tageshospizes. „Außerdem können durch ein solches Angebot erschöpfte Angehörige und Betreuungspersonen
entlastet werden“, ergänzt Manfred Baumann, Gesamtleiter HOSPIZ STUTTGART.
Das Tageshospiz soll organisatorisch an das stationäre Erwachsenenhospiz angegliedert sein und über eigene Räumlichkeiten wie Wohnzimmer, Küche, Kreativ-/Werkraum, Ruheräume, Dienstzimmer, Besprechungsraum und Lagerräume verfügen. Einmal oder mehrmals pro Woche besteht von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr die Möglichkeit, Gast im Tageshospiz zu sein. Der Beginn des Tages mit einem gemeinsamen Frühstück ist genauso möglich wie die Erfüllung von Essenswünschen oder die Gestaltung der gemeinsamen Mahlzeiten (Mittagessen und Kaffee) durch eine Hauswirtschaftskraft. Ein multiprofessionelles Team aus hauptamtlichen und ausgebildeten ehrenamtlichen Mitarbeitenden begleitet die Gäste durch den Tag. Angebote sind Palliativpflege und -medizin, psychosoziale Begleitung, emotionale und spirituelle Unterstützung, Trauerbegleitung, Seelsorge sowie therapeutische Angebote (Kunsttherapie, Musiktherapie, Physiotherapie/Lymphdrainage, Atemtherapie, Körpertherapie, Aromatherapie und weitere komplementärtherapeutische Angebote). „Mit Hilfe von Sozialberatung, Gemeinschaft und Austausch, gemeinsamem Kochen, gemeinsamen Mahlzeiten, Gesprächsrunden sowie Freizeitangeboten soll den Gästen trotz schwerer Krankheit eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht werden“, führt Baumann weiter aus.
Was die Finanzierung eines Tageshospizes betrifft, so wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, dem sogenannten Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), die Palliativversorgung als Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. „Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben im Rahmen der Verträge nach Satz 4 Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.“ So sieht es der Paragraf 39a SGB (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) vor. „Auf Bundesebene wird dazu eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kostenträgern, den Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer geschlossen“, ergänzt Günter Sänger, Verwaltungsleiter und Stellvertretender Gesamtleiter HOSPIZ STUTTGART. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind Versorgungsumfang, die Qualität bei der Leistungserbringung, die Qualifikationsanforderung an Pflegedienstleitung und Personal, die Personalausstattung, abhängig von der Anzahl der Betten, die sächliche und räumliche Ausstattung und der Vertrag mit den Gästen (Hospizvertrag). „Auf Landesebene werden der Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Hier finden Konkretisierungen statt und es wird der Bedarfssatz pro Tag verhandelt und vereinbart, der zur Deckung der förderfähigen Kosten mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. Der Anteil an den zuschussfähigen Kosten, den die Krankenkassen tragen, beträgt 95 %. Erst nach den Verhandlungen ist dann klar,wie hoch die zusätzlichen finanziellen Mittel sein werden, um die Deckungslücke beim Tageshospiz zu schließen, zumal dies für alle Beteiligten ein Novum ist, da es in Baden-Württemberg bislang noch kein solches Angebot gibt“, so Sänger weiter.
Damit ergänzt das geplante Tageshospiz die Gesamtkonzeption des HOSPIZ STUTTGART, die im Frühjahr 1980 ihren Lauf nahm. Damals lud Prälat i. R. Martin Klumpp zum ersten Mal Menschen in Trauer zu einer therapeutischen Gesprächsgruppe ein. 1984 wurde mit der ambulanten Hospizarbeit begonnen, zunächst mit Begleitungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Seit 1987 begleitet das HOSPIZ STUTTGART Menschen zu Hause, vermittelt professionelle Hilfen aller Art, erfüllt Wünsche, gibt Beistand in allen persönlichen Schwierigkeiten und unterstützt die Angehörigen. „Ehrenamtliche Begleiter*innen bilden bis heute unter dem Motto „Würdig leben bis zuletzt“ ein Netz von Freundschaft und Begleitung“, so Prälat i. R. Martin Klumpp. 1994 kam das stationäre Hospiz für Erwachsene hinzu, welches die Aufnahme in die Station bietet, wenn zu Hause niemand helfen kann, durchgehend professionelle Pflege und Schmerztherapie erforderlich sind oder wenn therapeutische Hilfe am Ende des Lebens gefragt ist.Seit 1997 leistet die Elisabeth-Kübler-Ross-Akademie® Bildungsarbeit. Durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Berufsverbänden sind die Abschlüsse akademisch anerkannt. Der ambulante Hospizdienst für Kinder und Jugendliche bietet seit 2004 eine hospizliche Begleitung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern an und beginnt kurz nach der Diagnose einer „Leben verkürzenden Erkrankung“. Die Begleitung wendet sich nicht nur an das schwerstkranke Kind, sondern an die ganze Familie. Im Vordergrund steht die Suche, wie sie mit der Krankheit gut umgehen können. Das stationäre Kinder- und Jugendhospiz, eröffnet 2017, umfasst als Einzugsgebiet ganz Baden-Württemberg. „Es ist wie eine heilsame Herberge, in der das kranke Kind, die überforderten, manchmal erschöpften Eltern und Geschwister einen Schutzraum finden, in dem sie sich erholen und neue Kräfte für die weitere Pflege zuhause tanken können“, ergänzt Klumpp.
Zusätzlich bietet die Landesstelle Baden-Württemberg – Begleitung von Familien mit einem schwer kranken Kind seit 2017 ein niederschwelliges Beratungsangebot. Dabei werden alle medizinischen, therapeutischen, sozialen und spirituellen Hilfsangebote, die es in Deutschland überhaupt gibt, erkundet. „Wir bieten außerdem seit 1980 Trauerbegleitung in Einzelgesprächen und Gesprächsgruppen
an“, fügt der Prälat i. R. ein bisschen stolz hinzu. Und schließlich lädt der 1994 gegründete Verein zur Förderung des HOSPIZ STUTTGART e.V. Menschen dazu ein, sich aktiv durch ehrenamtliche Mitarbeit – aktuell sind es mehr als 350 Ehrenamtliche – im Hospiz, durch Einsatz im persönlichen Umfeld, durch Gebet und Anteilnahme, aber eben auch durch Spenden, Vermächtnisse und Erbschaften an der Hospizarbeit zu beteiligen. Im Bereich des Erwachsenenhospizes müssen nämlich ca. 20 % der Gesamtkosten, im Bereich des Kinderhospizes rund 40 % der Gesamtkosten durch den Förderverein aufgebracht werden.
Für Presseanfragen wenden Sie sich an:
Manfred Baumann – Gesamtleiter HOSPIZ STUTTGART
Tel. 0711 23741-10
m.baumann@hospiz-stuttgart.de
Redaktion: Dagmar Hempel
Foto: Reiner Pfisterer
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