Hinweis: Aktuell sind einige Kontaktstellen des Stationären Kinderhospiz telefonisch schlecht erreichbar.
Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat unter 0711 237 41-801
zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020, den § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für verfassungswidrig zu erklären… weiter lesen (pdf)
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