Alle Ehrenamtlichen, die in der Sterbebegleitung aktiv sind, haben einen mehrmonatigen Vorbereitungskurs absolviert, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Während der Begleitung stehen sie in engem Austausch mit der jeweiligen hauptamtlichen Koordinatorin. Was sie beobachten, wahrnehmen und erleben, ist dadurch stets rückgebunden an die Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Kein Ehrenamtlicher ist allein mit seiner Arbeit.
Ehrenamtliche werden von den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Hospizes nach unterschiedlichen Kriterien mit einer Begleitung betraut. Im Idealfall haben sie Gemeinsamkeiten mit den Begleiteten, etwa den Beruf oder ein Hobby. Neben solchen Anknüpfungspunkten geht es um Anfahrtswege, Zeitreserven etc. Sollten die Umstände einmal nicht passen, können Ehrenamtliche eine Begleitung natürlich auch ablehnen.
Jeden Monat werden alle Begleitungen im Rahmen einer Supervision/Intervision in einer festen Gruppe von Ehrenamtlichen mit einer hauptamtlichen Gruppenleitung besprochen. Die Teilnahme an den Gruppentreffen ist verbindlich. Zwischen den Gruppentreffen steht die jeweilige Koordinatorin zur Reflexion jederzeit zur Verfügung.
Fahrtkosten werden ersetzt, andere Vergütungen sind nicht vorgesehen.