Das Kinder- und Jugendhospiz des HOSPIZ STUTTGART sucht neue Ehrenamtliche. Die ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter erhalten durch einen Qualifizierungskurs eine intensive Vorbereitung. Dieser beginnt im Februar 2024 und endet im Juli 2024. Die Kursabende finden in diesem Zeitraum immer montagabends (außer in den Schulferien) von 18:00 bis 21:15 Uhr statt.
Wir laden alle, die sich im Kinder- und Jugendhospiz ehrenamtlich engagieren möchten, herzlich zu unserem Informationsabend, ein.
Wann? Am Montag, den 25.09.2023 um 18:00 Uhr
Wo? Im Kinderhospiz in der Diemershaldenstraße 7-11, 70184 Stuttgart
Bitte melden Sie sich für den Informationsabend ab dem 01.09.2023 unter akiho@hospiz-stuttgart.de per E-Mail an. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 0711/23741832
Es geht um Präsenz. Unsere Begleiter*innen gehen in betroffene Familien, führen Gespräche, unternehmen Ausflüge, besuchen Kinos, Eisdielen, Spielplätze und Schlittschuhbahnen, helfen bei Hausaufgaben – kurzum: Sie sind einfach da, für die erkrankten Kinder, deren Geschwister, Eltern und Freund*innen.
Wenn sich eine Familie bei uns meldet, bekommt sie Besuch von der zuständigen Koordinatorin. Diese klärt Bedürfnisse und Wünsche. Dann sucht sie nach geeigneten ehrenamtlichen Begleiter*innen. Bei einem zweiten Besuch stellt die Koordinatorin die ehrenamtliche Begleitperson vor. Wenn alles für beide Seiten passt, beginnt die Begleitung.
Gemeinsam werden die Einsatzzeiten festgelegt, in der Regel 3 – 4 Stunden wöchentlich. Der Zeitraum einer Begleitung kann sehr unterschiedlich sein, von wenigen Wochen über mehrere Monate. Manchmal werden Familien auch von mehreren Ehrenamtlichen betreut.
Erkrankte Kinder und Jugendliche, die bei uns zu Gast sind. Deren Geschwisterkinder, die bei uns zu Gast sind. Eltern, Angehörige und Freund*innen, die bei uns zu Gast sind.
Auslagen für Unternehmungen im Rahmen der Begleitungen (z. B. Kino, Eintrittsgelder, Eis etc.) und Fahrtkosten werden gegen Beleg erstattet, andere Vergütungen sind nicht vorgesehen.
Schwerstkranke Kinder und Jugendliche. Geschwister von Kindern, die lebensverkürzend erkrankt sind. Kinder und Jugendliche, bei denen ein Elternteil lebensverkürzend erkrankt ist oder die einen Elternteil verloren haben.