Ehrenamtliche Begleitung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien

Informationsabend

Das Kinder- und Jugendhospiz des Hospiz Stuttgart sucht fortlaufend neue Ehrenamtliche. Die ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter erhalten durch einen Qualifizierungskurs eine intensive Vorbereitung. Dieser beginnt im Februar und endet im Juli eines Kalenderjahres. Die Kursabende finden in diesem Zeitraum immer montagabends (außer in den Schulferien) von 18:00 bis 21:15 Uhr statt.

Wir laden alle, die sich im Kinder- und Jugendhospiz ehrenamtlich engagieren möchten, herzlich zu unserem Informationsabend am
7. Oktober 2024
, um 19.00-20.00 Uhr im Kinder- und Jgendhospiz Stuttgart, Diemershalde 7-11, 70184 Stuttgart ein.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über E-Mail unter akiho@hospiz-stuttgart.de oder unter Tel.: 0711/23741832

Was passiert bei einer Begleitung?

Es geht um Präsenz. Unsere Begleiter*innen gehen in betroffene Familien, führen Gespräche, unternehmen Ausflüge, besuchen Kinos, Eisdielen, Spielplätze und Schlittschuhbahnen, helfen bei Hausaufgaben – kurzum: Sie sind einfach da, für die erkrankten Kinder, deren Geschwister, Eltern und Freund*innen.

Wenn sich eine Familie bei uns meldet, bekommt sie Besuch von der zuständigen Koordinatorin. Diese klärt Bedürfnisse und Wünsche. Dann sucht sie nach geeigneten ehrenamtlichen Begleiter*innen. Bei einem zweiten Besuch stellt die Koordinatorin die ehrenamtliche Begleitperson vor. Wenn alles für beide Seiten passt, beginnt die Begleitung.

Gemeinsam werden die Einsatzzeiten festgelegt, in der Regel 3 – 4 Stunden wöchentlich. Der Zeitraum einer Begleitung kann sehr unterschiedlich sein, von wenigen Wochen über mehrere Monate. Manchmal werden Familien auch von mehreren Ehrenamtlichen betreut.

Wer wird im Stationären Kinder- und Jugendhospiz begleitet?

Erkrankte Kinder und Jugendliche, die bei uns zu Gast sind. Deren Geschwisterkinder, die bei uns zu Gast sind. Eltern, Angehörige und Freund*innen, die bei uns zu Gast sind.

Auslagen für Unternehmungen im Rahmen der Begleitungen (z. B. Kino, Eintrittsgelder, Eis etc.) und Fahrtkosten werden gegen Beleg erstattet, andere Vergütungen sind nicht vorgesehen.

Wer wird ambulant begleitet?

Schwerstkranke Kinder und Jugendliche. Geschwister von Kindern, die lebensverkürzend erkrankt sind. Kinder und Jugendliche, bei denen ein Elternteil lebensverkürzend erkrankt ist oder die einen Elternteil verloren haben.