Wir nehmen Erwachsene auf, die unheilbar krank sind und sich in ihrer letzten Lebensphase befinden.
Dazu gehören:
- Menschen mit lebensbedrohlicher und weit fortgeschrittener Erkrankung, bei denen eine Versorgung zur Linderung der Beschwerden notwendig ist, die sich also in einer palliativen Situation befinden.
- Schwersterkrankte und sterbende Menschen, bei denen eine ambulante Versorgung zu Hause nicht möglich ist.
- Menschen, bei denen eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist.